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Grabpflegeversicherung

In Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH bietet die Basler-Versicherung einen Versicherungsschutz zur Trauerfallvorsorge an. In diesem Zusammenhang können neben den Kosten einer langjährigen Grabpflege, auch die Kosten der Bestattung, des Steinmetzes und der Erwerb einer Grabstätte berücksichtigt werden. Die Grabpflegeversicherung wird auf der Basis einer Sterbegeldversicherung abgeschlossen.

Seit dem 01.01.2004 entfällt das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten der Bestattung sind seitdem vollständig privat zu tragen. Bei nicht ausreichender Vorsorge, haben die nächsten Angehörigen für die Bestattung aufzukommen.

Mit der Grabpflegeversicherung bietet sich die Möglichkeit der Vorsorge für den eigenen Ablebensfall. Statt der Bezahlung in einer Summe im Voraus, können die Kosten der Bestattung in kleinen monatlichen oder jährlichen Beträgen gezahlt werden.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten eines Trauerfalls in Deutschland liegen zwischen € 10.000,00 und € 15.000,00. Darin enthalten sind die Friedhofsgebühren, die Bestattung, der Grabstein und die Dauergrabpflege. Für eine 20-jährige Dauergrabpflege können folgende Anhaltswerte gegeben werden:


  • mit Dauerbepflanzung
    1.900,00 €
  • mit Dauerbepflanzung und dreimaliger Wechselbepflanzung
    2.900,00 €
  • mit Dauerbepflanzung
    2.600,00 €
  • mit Dauerbepflanzung und dreimaliger Wechselbepflanzung
    3.200,00 €
  • mit Dauerbepflanzung
    2.900,00 €
  • mit Dauerbepflanzung und dreimalige Wechselbepflanzung
    4.100,00 €
  • mit Dauerbepflanzung
    4.600,00 €
  • mit Dauerbepflanzung und dreimalige Wechselbepflanzung
    6.000,00 €

Informationen zur Grabpflegeversicherung

  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Volle Leistung bei Unfalltod ab Versicherungsbeginn sowie ab dem 37. Monat. Vorab gilt eine Staffelregelung
  • Keine Erhöhung der Beiträge in der Laufzeit
  • Eintrittsalter: mindestens 40 Jahre; maximal 75 Jahre
  • Ende der Beitragszahlungen mit 85 Jahren
  • Der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Diese verpflichtet sich die Versicherungssumme wie vom Antragsteller angegeben zu verwenden.

Sozialamt kann die Auflösung der Sterbegeldversicherung nicht verlangen

Nach dem Willen der Sozialbehörde sollte eine ältere Dame aus der Pfalz ihre Sterbegeldversicherung mit einem Guthaben von 3.000 Euro rückkaufen, um davon die monatlichen Kosten für einen Betreuer zu bezahlen. Sie klagte dagegen und bekam vom Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken Recht. (Az.: 3W 79/05) Bereits im Dezember 2004 entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (Az.: 5C 84.02), dass die Vorsorge für eine würdige Bestattung und regelmäßige Grabpflege zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört. "Es ist deshalb gerechtfertigt, eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall nach Paragraf 88 Abs. 3 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu verschonen", lautete die Urteilsbegründung. Die Ersparnisse für die private Bestattungsvorsorge und für die Dauergrabpflege werteten die Richter als Schonvermögen. Dies darf vom Sozialamt nicht angegriffen werden um beispielsweise die Kosten für ein Alten- und Pflegeheim zu decken. Ebenso darf der Wert der Versicherung bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht berücksichtigt werden, sofern ein unwiderrufliches Bezugsrecht vergeben wurde.

Sie sind daran interessiert zu erfahren, wie viel eine Grabpflegeversicherung kostet? Wir kalkulieren gratis und unverbindlich die Höhe der Monatsbeiträge anhand Ihrer Angaben. Hierzu füllen Sie bitte unser Formular aus. Ein Angebot geht Ihnen umgehend zu.